Innovationskreis Teil I – Ist meine Idee schützbar?

Wer eine gute Idee hat, will in der Regel nicht, dass Sie gleich nachgeahmt wird. Es bietet sich daher an, sie rechtlich oder durch Marktstrategien zu schützen. Für ersteres  gibt es Patente, Gebrauchsmuster, Eingetragene Designs sowie den Schutz des Markennamens – das sind Schutzrechte.

Patente und Gebrauchsmuster schützen vor Nachahmung technischer Funktionen, Eingetragene Designs (Geschmacksmuster) das Aussehen von Produkten und eine Marke das Label, unter dem das Produkt oder die Dienstleistung verkauft werden soll. Geschäftsideen und Software sind nur auf Umwegen schützbar, wir informieren sie dazu gerne fallbezogen. Künstlerische Produkte und Texte schützt dagegen das Urheberrecht.

Als strategischer Schutz wäre zunächst die langfristige Geheimhaltung zu nennen, die sich vor allem dann erhalten lässt, wenn man das Know-How für wichtige Elemente oder Verfahrensschritte der Erfindung alleine hat.

Marktstrategien sind dagegen eine schnelle Marktbesetzung, die vor allem für nicht-patentfähige Neuheiten wirksam ist, aber meist erhebliche Finanzmittel erfordert. Der „kleine Bruder“ davon ist Crowdsourcing für interessante Gadgets, bei dem mögliche Interessenten die Neuheiten vorfinanzieren, so dass der Erfinder nur wenig Kapital braucht.

Bevor mit den Schutzmaßnahmen begonnen wird, sollten zwei Fragen geklärt werden:

Ist meine Idee neu?

Nur eine neue Idee lässt sich auch schützen. Ob die Idee aber auch wirklich neu ist, muss zunächst überprüft werden.

Den ersten Schritt dazu können Sie selbst tun: Durchsuchen Sie das Internet mit passenden Stichworten mittels gängiger Suchmaschinen wie Google, Bing oder Baidu und Produktneuheiten unter eBay, Alibaba und Amazon – dies kann Sie vor unnötigem Aufwand bewahren.

Mindestens den gleichen Stellenwert hat die Suche in bereits veröffentlichten Patenten und Patentanmeldungen in den verschiedenen Patentdatenbanken, sowie die Vorstellung von Neuheiten in der Fachpresse und in wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Dabei ist zu bedenken, dass eine Prüfung der Patentfähigkeit durch die Ämter mit dem Auftreten einer Vielzahl von sog. „Trivialpatenten“ – insbes. aus China – zunehmend härter wird.

Ist die Sache technisch machbar?

Findet sich nichts, was gegen die Neuheit spricht und ist die Anmeldung eines Patents erfolgversprechend, dann wäre zu klären, ob die Idee auch technisch umsetzbar und wirtschaftlich erfolgversprechend ist.

In vielen Fällen können wir beides mit unserem Vorwissen aus Beratungen seit 1983 sowie einem Blick in unser Neuheiten-Archiv sofort ermitteln. 70 Prozent aller Anfragen werden dadurch bereits im Vorfeld gratis von uns beantwortet.

Dazu empfehlen wir zu Ihrer Sicherheit unsere Verpflichtung zu Geheimhaltung, die Sie kostenlos anfordern können. Sie erhalten diese sofort per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Unterschrift (zertifiziert von der Bundesnotarkammer) oder unterschrieben als klassische Briefsendung.

Ist ein Fall kompliziert oder können wir zunächst nichts Entscheidendes dazu sagen, fordern wir – selbstverständlich nach Ihrem Einverständnis – ein kostenpflichtiges Kurzgutachten eines qualifizierten Fachmanns an, meist von einem Hochschulprofessors des entsprechenden Fachgebiets (das kostet pauschal meist 280 €). Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch gebührenfrei unter 0800 933 28 50 .