Innovationskreis Teil V – Welchen Gewinn kann ich erzielen?

Erträge fallen nur an wenn ein Schutzrecht verkauft, lizenziert oder selbst genutzt werden kann. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Erfolgschancen dafür um so günstiger sind, je besser man den technischen Stand und die ungelösten Probleme eines Bereichs kennt und mit der eigenen Lösung abdecken kann.

Dabei ist eine kleine, aber wesentliche Verbesserung an einem bestehenden Massenprodukt am besten zu vermarkten. Bei Neuheiten im Bereich von Konsumartikeln ist das schon schwieriger, vor allem wenn noch nicht klar ist, wie sich der Artikel verkaufen wird.

Kritisch ist dies bei neuartigen Dienstleistungen, deren Akzeptanz ungeklärt ist – hier haben sich schon hochkarätige Investoren-Gruppen geirrt. Deshalb sollten diese erst in einem Musterbetrieb erprobt sein, um die Resonanz bei den Kunden nachzuweisen. Es sei denn, es finden sich sehr mutige Risiko-Investoren – die in Deutschland aber selten sind.

 

Lizenzgebühren

Ist keine Eigenverwendung, sondern der Verkauf des Patents oder eine Lizenzvergabe vorgesehen, so müssen die Kosten den möglichen Lizenzerträgen gegenüber gestellt werden. Überschlägig wird nach historischen Urteilen wie folgt gerechnet:

Rund ein Viertel des Wertes, der sich aus den Vorteilen der Erfindung ergibt, steht dem Erfinder zu.

Dies können nachweisbare Kosten-Einsparungen oder ein höherer Verkaufserlös und der Gewinn aus dem Mehr-Umsatz attraktiverer Produkte sein. Weil das jedoch nur schwierig zu ermitteln ist und nahezu immer in langwierige Auseinandersetzungen mündet, einigt man sich heute oft auf eine pauschale Lizenzgebühr pro verkauftem Exemplar.

Bei Massengütern liegt diese zwischen 3% und 5% vom ab-Werk-Preis. Der ab-Werk-Preis ist meist etwa 60% des Ladenpreises ohne Mehrwertsteuer.

Bei hochwertigen Produkten und geringeren Stückzahlen können es zwischen 5% und 9% sein, bei Einzelfertigung sind auch höhere Anteile bekannt. Letztlich ist das immer Verhandlungssache.

Verkaufserlös

Bei einem Verkauf von Schutzrechten wird neben den jährlichen Lizenzerlösen, die zu erwarten sind, die Laufzeit zu Grunde gelegt.

Dabei spielt nicht nur die Laufzeit des Patents eine Rolle, sondern vor allem die Einschätzung, wie lange es einen Vorteil am Markt darstellt oder von anderen Entwicklungen und Neuheiten überholt wird. Ist Letzteres nicht zu erwarten, ergibt sich abgezinst und auf knapp 20 Jahre Patent-Laufzeit etwa das 14-fache der Lizenzgebühren eines Jahres.

Der Ertrag technischer Innovationen ist in der Regel am besten abzuschätzen. Jedoch je mehr konstruktiver Aufwand, oder gar Forschung und Entwicklung erforderlich ist, desto zäher und schwieriger werden die Verkaufsverhandlungen, weil die technischen und innovatorischen Risiken für den Lizenznehmer steigen. Auch die Zeit bis zur Markteinführung zieht sich hin, bei umfangreicheren Projekten müsste vielleicht erst der Vorstand des Käufers oder Lizenznehmers ein Entwicklungsbudget genehmigen und ggf. öffentliche Fördermittel beantragt und bewilligt werden.

Unverkäuflich sind erfahrungsgemäß Weltverbesserungsideen, phantastische Vorschläge und Neuerungen, für die Gesetze oder Verordnungen geändert werden müssten.