Innovationskreis Teil IV – Was kosten Schutzrechte?

Die Kosten für wirksame Schutzrechte sind abhängig vom Einsatzzweck und der Gültigkeit in verschiedenen Ländern der Welt.

Im einfachsten Fall kann für rund 40 Euro Anmeldegebühr selbst eine Gebrauchsmusterschrift eingereicht werden, denn bei den Patentämtern gibt es für Anmelder mit Wohnsitz im Innland keine Anwaltspflicht. Es fragt sich jedoch, ob dies sinnvoll ist. Abgesehen von den bürokratischen Formalien dafür hat man damit meist nur eines erreicht: die sogenannte Priorität. Dies ist der Nachweis, dass zu einem bestätigten Datum jene Idee angemeldet wurde.

Behindernd ist allerdings, dass diese Anmeldung nur national gültig ist und bald veröffentlicht wird. Dann ist man auf eine Beschreibung festgelegt, deren Inhalt sich später vielleicht zur patentrechtlichen Durchsetzung oder zur Lizenzvergabe als ungeeignet erweist – daher ist auch hier professionelle Unterstützung zu empfehlen.

Ein Deutsches Patent  kostet alles in allem etwa 2500 Euro, über unser Beteiligungsmodell lässt sich dieser Betrag auf einen Bruchteil senken. Ähnliches gilt für ein Europäisches Patent, für das Erfinder – alle Zusatzkosten eingerechnet – normalerweise etwa 7000 Euro bezahlen, oder für ein Weltpatent, das sonst etwa 12.500 Euro kostet.