Innovationskreis Teil VI – Wie finde ich Käufer oder Lizenznehmer?
Naheliegend wäre es, einfach Firmen anzurufen oder anzuschreiben. Dazu sollte aber in jedem Fall erst ein Schutzrecht angemeldet sein, sonst ist die Idee leicht verloren und wegen „Vorveröffentlichung“ auch später nicht mehr schützbar.
Es ist erfahrungsgemäß auch ziemlich aussichtslos, allein auf schriftlichem Weg, oder gar nur per E-Mail zu einer Vereinbarung zu kommen. Tatsächlich ist aber die Vermarktung von Schutzrechten auch für unsere Profis eine echte Herausforderung und nur wenige Erfinder sind damit selbst erfolgreich.
Wir bieten die Vermarktung von Patenten und Schutzrechten als Dienstleistung oder im Beteiligungsmodell an, Einzelheiten dazu finden sie in unserem Serviceangebot unter Patentvermarktung.