Für eine wirkungsvolle Vermarktung eines Schutzrechtes empfiehlt sich ein Funktionsmodell bzw. eine Prototyp zur Veranschaulichung. Hierbei arbeiten wir, abhängig von der gewünschten Ausführungsqualität und der Aufgabenstellung, mit eigenen Angestellten und/oder externen Spezialisten.
Funktionsmodelle
Funktionsmodelle sind bei uns vereinfachte bauliche Ausführungen welches die wichtigsten Funktionen ausführen.
Es sind in der Regel technisch funktionale Modelle ohne gestalterischen Anspruch bzw. ohne Robustheit gegenüber mechanischer oder klimatischer Belastung.
Prototypen
Prototypen sind für uns für die Vermarktung funktionsfähige, vereinfachte Versuchsmodelle die entweder rein äußerlich oder technisch einem geplanten Endprodukt entsprechen.
Sie werden als Einzelstück geplant das sie vor allem die Erfindung illustrieren sollen.